VfGH-Aufhebung von Verordnungen betreffend den AMA-Marketingbeitrag für Wein
· K · BGBl. II Nr. 106/2007 · in Kraft seit 2007-05-09
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Kundmachung gibt bekannt, dass der Verfassungsgerichtshof 2007 Verordnungen zum AMA-Marketingbeitrag für Wein als gesetzwidrig aufgehoben hat. Das AMA-Beitragsregime für Wein wurde seither durch neue Regelungen ersetzt. Die Kundmachung hat als historischer Verweis keine operative Bedeutung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. Februar 2007, V 97-100/06-8, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugestellt am 3. April 2007, ausgesprochen:
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz