Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen Österreich und Venezuela
· Vertrag – Venezuela · BGBl. III Nr. 48/2007 · in Kraft seit 2007-06-01
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Rahmenabkommen ueber wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit mit Venezuela enthaelt nur Absichtserklaerungen zur Foerderung der Kooperation. Keine Freiheitsbeschraenkung, aussenpolitisch legitim.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel I Die Vertragsparteien werden sich dafür einsetzen, die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen beiden Ländern im gegenseitigen Einvernehmen in folgenden Sektoren zu fördern und zu festigen:
KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz