Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung der Absätze 6 und 7 des § 10 des Statutes der Wohlfahrtseinrichtungen WE 2004

· K · BGBl. II Nr. 85/2007 · in Kraft seit 2007-04-14

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung gibt bekannt, dass der Verfassungsgerichtshof 2007 zwei Absätze des Wohlfahrtseinrichtungs-Statuts der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten aufgehoben hat, mit Ablauf März 2008. Die Aufhebung ist erfolgt und das Statut wurde entsprechend angepasst. Die Kundmachung ist ein historisches Archivstück ohne operative Wirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 163/2006, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. März 2007, V 85/06-6, die Absätze 6 und 7 des § 10 des Statutes der Wohlfahrtseinrichtungen WE 2004, 179. Verordnung der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten GZ 176/04, erlassen durch Beschluss des Kammertages vom 18. Juni 2004, kundgemacht im Amtlichen Teil der Zeitschrift „konstruktiv“ Nr. 243a/Juni 2004, S 8, als gesetzwidrig aufgehoben. (2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2008 in Kraft.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz