Deregulierung, aber richtig

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Veröffentlichung der Bezugsnummern und Umsetzung der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle

· K · BGBl. II Nr. 57/2007 · in Kraft seit 2007-03-09

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Art. 8 der Richtlinie 94/62/EG verpflichtet Mitgliedstaaten, Bezugsnummern harmonisierter Normen im nationalen Amtsblatt zu veröffentlichen; die hier veröffentlichten Normen stammen aus 2005 und sind inzwischen durch aktualisierte Fassungen ersetzt.

Begründung

Die Kundmachung veröffentlicht Bezugsnummern harmonisierter Normen aus dem Jahr 2005, die Österreich gemäß der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG bekannt zu machen hatte. Diese spezifischen Normen wurden seither aktualisiert, und die laufende EU-Verpflichtung wird durch neuere Kundmachungen erfüllt. Das konkrete Dokument von 2007 mit seinen veralteten Standardnummern ist überholt und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosEU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Bekanntmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Veröffentlichung der Bezugsnummern der Normen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle StF: BGBl. II Nr. 57/2007 [CELEX-Nr.: 31994L0062] Auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 102, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2006, in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und Anlage 1 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und bestimmten Warenresten und die Einrichtung von Sammel- und Verwertungssystemen (VerpackVO 1996), BGBl. Nr. 648/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 364/2006, wird kundgemacht: e-rk3 BGBl. I Nr. 102/2002 19.04.2021 20005271 NOR30005742

Art. 1 ↗ RIS

Die Europäische Kommission hat die Titel und Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Sinne der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 44/23 vom 19. Februar 2005 unter der Nummer 2005/C 44/13 verlautbart. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Bezugsnummern der nationalen Normen zu veröffentlichen. Bezugsnummer Titel der harmonisierten Norm Ausgabe ÖNORM EN 13427 Verpackung – Anforderungen an die Anwendung der Europäischen Normen zu Verpackungen und Verpackungsabfällen 2004-09-01 ÖNORM EN 13428 Verpackung – Spezifische Anforderungen an die Herstellung und Zusammensetzung – Ressourcenschonung durch Verpackungsminimierung 2004-10-01 ÖNORM EN 13429 Verpackung – Wiederverwendung 2004-10-01 ÖNORM EN 13430 Verpackung – Anforderungen an Verpackungen für die stoffliche Verwertung 2004-10-01 ÖNORM EN 13431 Verpackung – Anforderungen an Verpackungen für die energetische Verwertung, einschließlich Spezifikation eines Mindestheizwertes 2004-10-01 ÖNORM EN 13432 Verpackung – Anforderungen an die Verwertung von Verpackungen durch Kompostierung und biologischen Abbau – Prüfschema und Bewertungskriterien für die Einstufung vo

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