Deregulierung, aber richtig

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Errichtung weiterer Notarstellen in Graz

· V · BGBl. II Nr. 55/2007 · in Kraft seit 2007-03-08

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirksamkeit 1. Jänner 2008 vier neue Notarstellen im Sprengel des Landesgerichts Graz. Die Positionen wurden zu diesem Termin eingerichtet, und der Einmalakt hat seine Rechtswirkung vollständig entfaltet. Als bereits vollzogener Einmakakt ist die Verordnung gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Errichtung weiterer Notarstellen in Graz BGBl. II Nr. 55/2007 08.03.2007 Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung weiterer Notarstellen im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz StF: BGBl. II Nr. 55/2007 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2006, wird verordnet:

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2008 zwei Notarstellen mit dem Amtssitz in Gratkorn, eine Notarstelle mit dem Amtssitz in Kalsdorf bei Graz und eine Notarstelle mit dem Amtssitz in Unterpremstätten errichtet.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz