Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen - Beendigung im Verhältnis zu Zypern
· K · BGBl. III Nr. 29/2007 · in Kraft seit 2007-03-21
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung stellt fest, dass das österreichisch-britische Rechtshilfeabkommen von 1931 im Verhältnis zu Zypern durch den EU-Beitritt Zyperns 2004 beendet wurde, weil EU-Recht nun gilt. Diese Feststellung ist getroffen und hat ihre einmalige Rechtswirkung entfaltet. Die Kundmachung ist ein historischer Abschlussakt ohne fortdauernde operative Bedeutung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:
Art. 1 ↗ RIS
Die Republik Österreich und die Republik Zypern haben einvernehmlich festgestellt, dass das österreichisch-britische Rechtshilfeabkommen vom 31. März 1931 (BGBl. Nr. 45/1932) im Verhältnis zwischen ihren beiden Staaten durch den mit dem In-Kraft-Treten des EU-Beitrittsvertrags 2003 erfolgten Beitritt der Republik Zypern zur Europäischen Union gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge als beendet gilt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz