Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen (Nordmazedonien)
· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. III Nr. 20/2007 · in Kraft seit 2007-03-01
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
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Begründung
Das Abkommen hebt die Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen auf und erweitert damit die Reisefreiheit. Es ist freiheitsfördernd und beizubehalten.
Kategorien
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