Deregulierung, aber richtig

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Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Nordmazedonien)

· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. III Nr. 11/2007 · in Kraft seit 2007-02-01

49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen über die Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt mit Nordmazedonien dient der Durchsetzung des Migrationsrechts. Legitimer staatlicher Zweck.

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