Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Nordmazedonien)
· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. III Nr. 11/2007 · in Kraft seit 2007-02-01
49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen über die Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt mit Nordmazedonien dient der Durchsetzung des Migrationsrechts. Legitimer staatlicher Zweck.
Kategorien
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