Deregulierung, aber richtig

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20. Nachtrag zum Arzneibuch

· V · BGBl. II Nr. 34/2007 · in Kraft seit 2007-02-13

82/04 Apotheken, Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung setzte 2007 den vierten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (5. Ausgabe, Nachtrag 5.04) in Kraft. Die Inkraftsetzung ist abgeschlossen, und das Arzneibuch wurde seither durch neue Ausgaben vollständig ersetzt. Die Verordnung ist obsolet.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§1. Die deutschsprachige Fassung des vierten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.04, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2 ↗ RIS

§2. Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, fünfte Ausgabe 2005, und die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des vierten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, fünfte Ausgabe 2005, Nachtrag 5.04, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz