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Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit EG – Südafrika – Zusatzprotokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 10/2007 · in Kraft seit 2006-02-01

59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Zusatzprotokoll zum EU-Südafrika-TDCA anlässlich des EU-Beitritts der zehn neuen Mitgliedstaaten 2004 – einmalige transitionale Anpassung, vollständig abgeschlossen.

Begründung

Dieses Zusatzprotokoll passte das EU-Südafrika-Handels- und Entwicklungsabkommen an den EU-Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten im Jahr 2004 an. Diese Anpassung ist vollständig abgeschlossen und das Protokoll hat keine operative Funktion mehr. Es kann als historisches Dokument aus dem österreichischen Rechtsbestand entfernt werden.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Zusatzprotokoll zum Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika1 andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union StF: BGBl. III Nr. 10/2007 Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 und Abs. 6 der Akte zum Beitrittsvertrag 2003 (BGBl. III Nr. 20/2004) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist: Das Zusatzprotokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 68 vom 15. März 2005, S. 33, veröffentlicht. Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 10 mit 1. Februar 2006 in Kraft getreten. ________________ 1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 131/2005. e-rk3 25.01.2022 20005236 NOR30005706

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz