Deregulierung, aber richtig

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Name, Abkürzung, Emblem und Flagge der Afrikanischen Union (AU)

· K · BGBl. II Nr. 29/2007 · in Kraft seit 2007-02-08

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung registriert Name, Abkürzung, Emblem und Flagge der Afrikanischen Union sowie der NEPAD-Initiative als geschützte Bezeichnungen nach dem Markenschutzgesetz. Sie setzt internationale Verpflichtungen zum Schutz von Symbolen internationaler Organisationen um und hat damit eine fortdauernde administrative Funktion.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Name, Abkürzung, Emblem und Flagge der Afrikanischen Union (AU) BGBl. II Nr. 29/2007 08.02.2007 Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung, das Emblem und die Flagge der Afrikanischen Union (AU) sowie den Namen, die Abkürzung und die Embleme der Neuen Partnerschaft für Afrikas Entwicklung (NEPAD) StF: BGBl. II Nr. 29/2007

Art. 1 ↗ RIS

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 151/2005, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung, das Emblem und die Flagge der Afrikanischen Union (AU) sowie der Name, die Abkürzung und die Embleme der Neuen Partnerschaft für Afrikas Entwicklung (NEPAD), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz