Preistransparenzverordnung - Öl 2006
· V · BGBl. II Nr. 7/2007 · in Kraft seit 2007-01-01
55 Wirtschaftslenkung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung setzt eine EU-Meldepflicht für Rohöl- und Mineralölpreise um und dient der Markttransparenz auf dem Energiemarkt. Die Mitteilung der Preisinformationen an die EU-Kommission ist durch EU-Ratsbeschluss 1999/280/EG und Kommissionsentscheidung 1999/566/EG zwingend vorgegeben und kann Österreich nicht einseitig abschaffen. Die Meldekette über den Fachverband an das Ministerium ist verhältnismäßig und direkt durch EU-Recht geboten. Solange die zugrundeliegenden EU-Rechtsakte in Kraft bleiben, ist diese Verordnung beizubehalten.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — Mitteilungspflicht ↗ RIS
Mitteilungspflicht § 1. (1) Die Mitteilung der Kosten der Versorgung mit Rohöl und die Verbraucherpreise für Mineralölerzeugnisse sowie der zugehörigen sonstigen Angaben durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit an die Kommission gemäß § 1 Abs. 1 erster Satz des Preistransparenzgesetzes hat nach Maßgabe der §§ 2 und 3 dieser Verordnung zu erfolgen. (2) Durch diese Verordnung wird die Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 1999 zur Durchführung der Entscheidung 1999/280/EG des Rates über ein gemeinschaftliches Verfahren zur Unterrichtung und Konsultation über die Kosten der Versorgung mit Rohöl und die Verbraucherpreise für Mineralölerzeugnisse, 1999/566/EG, ABl. Nr. L 216 vom 14.08.1999 S. 8, durchgeführt.
§ 4 — Meldepflicht ↗ RIS
Meldepflicht § 4. (1) Die meldepflichtigen Unternehmen haben dem Fachverband der Mineralölindustrie sowie bei Meldungen, die den Brennstoff Heizöl Extra Leicht betreffen, dem Fachverband des Energiehandels zwecks Erfüllung der, der Republik Österreich gemäß § 1 des Preistransparenzgesetzes obliegenden Mitteilungspflicht ihre Kosten der Versorgung mit Rohöl und die Verbraucherpreise für Mineralölerzeugnisse sowie die zugehörigen sonstigen Daten nach Maßgabe der §§ 5 und 6 dieser Verordnung zu melden. (2) Zur Meldung der Kosten der Versorgung mit Rohöl sind jene Unternehmen verpflichtet, die in einer österreichischen Raffinerie Rohöl verarbeiten oder verarbeiten lassen. (3) Die Daten für die Meldung der durchschnittlich gewichteten Verbraucherpreise für Mineralölerzeugnisse sind vom Fachverband der Mineralölindustrie, für jene Meldung den Brennstoff Heizöl Extra Leicht betreffend vom Fachverband des Energiehandels zu evaluieren.
KI-Analyse · 2026-07-15 · 10 §§ im Datensatz