Deregulierung, aber richtig

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Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2005 – Akte

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 185/2006 · in Kraft seit 2007-01-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Beitrittsakte für Bulgarien und Rumänien – vollständig abgeschlossen mit dem EU-Beitritt am 1. Januar 2007.

Begründung

Diese Akte regelte die Bedingungen des EU-Beitritts Bulgariens und Rumäniens und die Anpassungen der EU-Verträge. Mit dem vollzogenen Beitritt am 1. Januar 2007 und dem Ablauf aller Übergangsregelungen ist diese Akte vollständig gegenstandslos geworden. Es handelt sich um ein historisches Dokument ohne aktuelle operative Wirkung.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

AKTE ÜBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK BULGARIEN UND RUMÄNIENS UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRÄGE, AUF DENEN DIE EUROPÄISCHE UNION BERUHT StF: BGBl. III Nr. 185/2006 (NR: GP XXII RV 1389 AB 1395 S. 145. BR: AB 7523 S. 734.) (Anm.: etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag) Vertragsparteien siehe Stammvertrag Nach Artikel 2 des Beitrittsvertrags gilt diese Akte in dem Fall, dass der Vertrag über eine Verfassung für Europa am 1. Januar 2007 nicht in Kraft ist; sie gilt dann bis zum Tag des Inkrafttretens des Vertrags über eine Verfassung für Europa. (Anm.: Akte sind als PDF dokumentiert.) Beitrittsvertrag 2005 03.10.2017 20005195 NOR30005664

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz