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Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2005 – Protokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 185/2006 · in Kraft seit 2007-01-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Protokoll über den EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens – vollständig abgeschlossen mit dem Beitritt am 1. Januar 2007.

Begründung

Dieses Protokoll regelte die Bedingungen und Einzelheiten für den EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens, der am 1. Januar 2007 vollzogen wurde. Alle Beitrittsbedingungen und Übergangsbestimmungen sind seit fast zwanzig Jahren erfüllt. Das Protokoll ist vollständig gegenstandslos und hat ausschließlich noch historischen Dokumentationswert.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

PROTOKOLL ÜBER DIE BEDINGUNGEN UND EINZELHEITEN DER AUFNAHME DER REPUBLIK BULGARIEN UND RUMÄNIENS IN DIE EUROPÄISCHE UNION StF: BGBl. III Nr. 185/2006 (NR: GP XXII RV 1389 AB 1395 S. 145. BR: AB 7523 S. 734.) (Anm.: etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag) Vertragsparteien siehe Stammvertrag DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN – IN DER ERWÄGUNG, dass die Republik Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 Mitglieder der Europäischen Union werden; IN DER ERWÄGUNG, dass nach Artikel I-58 des Vertrags über eine Verfassung für Europa die Bedingungen und Einzelheiten der Aufnahme durch ein Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und dem anstragstellenden Staat geregelt werden; SIND über folgende Bestimmungen ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag über eine Verfassung für Europa und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt sind: (Anm.: Protokoll ist als PDF dokumentiert.) Beitrittsvertrag 2005 03.10.2017 20005194 NOR30005663

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz