Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen zwischen Bund und dem Land Kärnten

· K · BGBl. II Nr. 504/2006 · in Kraft seit 2006-12-23

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung betrifft die Übernahme eines Teils der Landesstraße B 317 als Bundesstraße S 37, die mit Beginn der Mauterhebung wirksam werden sollte. Dieser Verwaltungsakt wurde bereits vor Jahren vollzogen und hat seine einmalige Rechtswirkung entfaltet. Es handelt sich um einen abgeschlossenen Einmalvorgang ohne fortdauernde Regelungswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Übereinkommen zwischen Bund und dem Land Kärnten BGBl. II Nr. 504/2006 23.12.2006 Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Kärnten betreffend die Übernahme eines Teiles der Landesstraße B 317 als Bundesstraße S 37 Klagenfurter Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Klagenfurt, Maria Saal, St.Georgen am Längsee, St.Veit an der Glan und Frauenstein StF: BGBl. II Nr. 504/2006 Aufgrund des § 1 Abs. 3 Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286 in der Fassung des BGBl. I Nr. 58/2006, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Der Bund und das Land Kärnten haben am 29. November 2006 ein Übereinkommen betreffend die Übernahme eines Teiles der Landesstraße B 317 Friesacher Straße als Bundesstraße S 37 Klagenfurter Schnellstraße abgeschlossen. Die Übernahme wird mit dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Bund (Bundesstraßenverwaltung) auf der mautpflichtigen Strecke mit der Einhebung der fahrleistungsabhängigen Maut beginnt. Der Zeitpunkt des Beginnes der Bemautung ergibt sich aus der gemäß § 16 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 im Internet zu verlautbarenden Mautordnung. Der zu übernehmende Straßenteil verläuft von der Anschlussstelle Klagenfurt/Nord (unmittelbar nach der Einbindung der Rampen von und zur A2 Süd Autobahn/Fahrtrichtung Villach) bis zur Anschlussstelle St.Veit/Nord mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen, einschließlich der Anschlussstellen Karnburg, Maria Saal, St.Veit/Industriegebiet, St.Veit/Süd und Brückl – St.Veit/Mitte mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz