Soziale Sicherheit – Durchführung (Rumänien)
· Vertrag – Rumänien · BGBl. III Nr. 175/2006 · in Kraft seit 2006-12-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Durchfuehrungsvereinbarung dient allein dem bilateralen Sozialversicherungsabkommen mit Rumaenien, das durch das unmittelbar geltende EU-Koordinierungsrecht ueberholt ist. Sie teilt dessen Schicksal.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz