Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Europäisches Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 169/2006 · in Kraft seit 2023-07-25

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Europaeisches Uebereinkommen ueber die Entschaedigung fuer Opfer von Gewalttaten; legitimer zwischenstaatlicher Zweck ohne Freiheitsbeschraenkung.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 21 §§ im Datensatz