Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR (Schweiz)
· Vertrag – Schweiz · BGBl. III Nr. 167/2006 · in Kraft seit 2006-12-01
19/10 Friedenssicherung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen über Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR mit der Schweiz. Regelt einen internationalen Friedenseinsatz und berührt keine inländische Freiheit.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 — Artikel 1 ↗ RIS
Artikel 1 Gegenstand des Abkommens Dieses Abkommen regelt die allgemeinen Grundsätze der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung der Parteien im Rahmen ihrer Beteiligung an der „Kosovo Force“ (KFOR).
KI-Analyse · 2026-07-20 · 11 §§ im Datensatz