Deregulierung, aber richtig

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Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR (Schweiz)

· Vertrag – Schweiz · BGBl. III Nr. 167/2006 · in Kraft seit 2006-12-01

19/10 Friedenssicherung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen über Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR mit der Schweiz. Regelt einen internationalen Friedenseinsatz und berührt keine inländische Freiheit.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Artikel 1 ↗ RIS

Artikel 1 Gegenstand des Abkommens Dieses Abkommen regelt die allgemeinen Grundsätze der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung der Parteien im Rahmen ihrer Beteiligung an der „Kosovo Force“ (KFOR).

KI-Analyse · 2026-07-20 · 11 §§ im Datensatz