Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Ausspruch, dass die 1. Übernahmeverordnung gesetzwidrig war

· K · BGBl. II Nr. 443/2006 · in Kraft seit 2006-11-23

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Verfassungsgerichtshof hat 2006 festgestellt, dass die Erste Übernahmeverordnung von 1999 gesetzwidrig war. Das Übernahmerecht wurde seither vollständig neu geregelt. Die Kundmachung ist ein historisches Archivstück ohne operative Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung der Bundesministerin für Justiz über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung der Übernahmekommission zum Übernahmegesetz (1. Übernahmeverordnung – 1. ÜbV) gesetzwidrig war StF: BGBl. II Nr. 443/2006 Gemäß Artikel 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht: 16.02.2023 20005120 NOR30005587

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 2006, G 151-153/05-17, V 115-117/05-17, zugestellt der Bundesministerin für Justiz am 9. November 2006, ausgesprochen, dass die Verordnung der Übernahmekommission vom 9. März 1999 zum Übernahmegesetz (1. Übernahmeverordnung – 1. ÜbV), kundgemacht im Veröffentlichungsblatt der Wiener Börse AG vom 11. März 1999, Veröffentlichung Nr. 115, gesetzwidrig war. 21.09.2021 20005120 NOR40084750

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz