Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Weltpostverein – Übereinkommen zwischen der Organisation der Vereinten Nationen und dem Weltpostverein

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 350/1965 · in Kraft seit 1966-01-01

99/07 Post- und Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Uebereinkommen zwischen der UNO und dem Weltpostverein; regelt den Status des Weltpostvereins als UN-Sonderorganisation. Keine Freiheitsbeschraenkung.

Kategorien

KI-Analyse · 2026-07-20 · 18 §§ im Datensatz