Weltpostverein – Übereinkommen zwischen der Organisation der Vereinten Nationen und dem Weltpostverein
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 350/1965 · in Kraft seit 1966-01-01
99/07 Post- und Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Uebereinkommen zwischen der UNO und dem Weltpostverein; regelt den Status des Weltpostvereins als UN-Sonderorganisation. Keine Freiheitsbeschraenkung.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 18 §§ im Datensatz