Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Ausspruch, dass Bestimmungen des Übernahmegesetzes verfassungswidrig waren

· K · BGBl. I Nr. 158/2006 · in Kraft seit 2006-11-29

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung gibt eine historische Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2006 bekannt, wonach Bestimmungen des Übernahmegesetzes verfassungswidrig waren. Das Übernahmegesetz wurde seither umfassend geändert und das zugrundeliegende Regime neu geregelt. Die Kundmachung hat keine operative Rechtswirkung mehr und ist ein reines Archivstück.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass Bestimmungen des Übernahmegesetzes verfassungswidrig waren StF: BGBl. I Nr. 158/2006 Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht: e-rk3 BGBl. Nr. 85/1953 17.09.2021 20005098 NOR30005565

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 2006, G 151-153/05-17, V 115-117/05-17, dem Bundeskanzler zugestellt am 9. November 2006, zu Recht erkannt: „Folgende Bestimmungen des Übernahmegesetzes, BGBl. I Nr. 127/1998, waren verfassungswidrig: 17.09.2021 20005098 NOR40084447

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz