Einbeziehungen in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
· V · BGBl. II Nr. 426/2006 · in Kraft seit 2006-11-15
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
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Begründung
Diese Verordnung bezieht bestimmte Personengruppen in die freiwillige Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach dem ASVG ein und hebt zugleich eine ältere Bestimmung aus 1987 auf. Soweit die einbezogenen Gruppen nicht durch eine spätere ASVG-Novelle direkt erfasst wurden, entfaltet die Verordnung weiterhin Wirkung. Mangels vollständigem Normentext ist die Einschätzung mit einiger Unsicherheit verbunden.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a des ASVG werden einbezogen:
§ 2 ↗ RIS
§ 2. § 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 404/1987 wird aufgehoben.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz