Zugang zum Übergangsgeld
· V · BGBl. II Nr. 408/2006 · in Kraft seit 2007-01-01
62 Arbeitsmarktverwaltung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung ermöglichte den Zugang zum Übergangsgeld ausschließlich für Personen, die das frühestmögliche Anfallsalter für eine vorzeitige Alterspension in den Jahren 2007 bis 2009 erfüllten. Dieser Personenkreis hat diesen Zeitraum längst überschritten. Die Verordnung ist vollständig gegenstandslos.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Zugang zum Übergangsgeld gemäß § 39a Abs. 7 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 wird auch Personen, die das frühestmögliche Anfallsalter für die vorzeitige Alterspension gemäß § 253a ASVG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2001 spätestens in den Jahren 2007 bis 2009 erfüllen, ermöglicht.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz