Deregulierung, aber richtig

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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, Kriminalität und illegaler Migration

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 159/2006 · in Kraft seit 2024-02-23

49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vertrag von Pruem ueber grenzueberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit gegen Terrorismus, Kriminalitaet und illegale Migration; legitime Sicherheitskooperation.

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