Staatsgrenze Österreich - Slowakei - Änderung
· Vertrag – Slowakei · BGBl. III Nr. 134/2006 · in Kraft seit 2005-11-01
19/02 Staatsgrenzen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Abkommen regelt eine Grenzanpassung zwischen Österreich und der Slowakei und ist seit 1. November 2005 in Kraft. Die Festlegung der Staatsgrenze ist eine Kernaufgabe des Staates und schützt Eigentumsrechte und die territoriale Ordnung. Als weiterhin geltendes internationales Abkommen erfüllt es einen legitimen Staatszweck und ist beizubehalten.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt. Das Abkommen ist mit 1. November 2005 in Kraft getreten.
Art. 1 ↗ RIS
Österreichische Botschaft Bratislava Zl. 2.01.12.1/12/2001 Verbalnote Die Österreichische Botschaft entbietet dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Slowakischen Republik ihre Hochachtung und beehrt sich, der Slowakischen Republik zwecks Anpassung an die geänderten Verhältnisse den Abschluss eines Abkommens zur Änderung des Vertrages über die gemeinsame Staatsgrenze *1) vom 21. Dezember 1973, in der Fassung des Notenwechsels vom 22. Dezember 1993 und 14. Jänner 1994, (im Folgenden „Vertrag“ genannt) vorzuschlagen, das folgenden Wortlaut haben soll: Grenzabschnitt I: vom Dreiländergrenzpunkt der Vertragsstaaten und der Tschechischen Republik (Thaya-March) bis zum Schnittpunkt gemäß Artikel 5 Absatz 1 erster Satz des Vertrages (Beginn des Grenzverlaufes in der Mittellinie der Schifffahrtsrinne der Donau); Grenzabschnitt II: vom Ende des Grenzabschnittes I bis zum Schnittpunkt gemäß Artikel 5 Absatz 1 zweiter Satz des Vertrages (Ende des Grenzverlaufes in der Mittellinie der Schifffahrtsrinne der Donau); Grenzabschnitt III: vom Ende des Grenzabschnittes II bis zum Grenzzeichen am Grenzübergang Kittsee-Jarovce (ehemals Grenzzeichen XII/19); Grenzabschnitt IV: vom Ende
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz