Deregulierung, aber richtig

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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 430/1989 · in Kraft seit 1989-09-01

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung teilte mit, dass Ägypten, Italien, Portugal und Spanien das GATT-Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen ratifiziert haben. Das GATT und seine Nebenabkommen wurden 1995 in die WTO überführt; das Abkommen gilt heute im WTO-Rahmen. Die Kundmachung ist ein historisches Dokument ohne operative Rechtswirkung und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen BGBl. Nr. 430/1989 01.09.1989 Kundmachung des Bundeskanzlers vom 22. August 1989 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen StF: BGBl. Nr. 430/1989

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Vertragsparteien des GATT haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Annahmeurkunden zum Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen (BGBl. Nr. 276/1980, in der Fassung BGBl. Nr. 523/1984) hinterlegt: Datum der Hinterlegung Staaten: der Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde: Ägypten 5. Juli 1989 Italien 26. Februar 1985 Portugal 13. Juni 1986 Spanien 6. August 1986

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz