GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 27/1989 · in Kraft seit 1988-12-16
59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Protokoll verlängerte den vorläufigen GATT-Beitritt Tunesiens (Verlängerung 1987). Das GATT wurde 1995 durch die WTO abgelöst; Tunesien ist WTO-Mitglied. Österreich als EU-Mitglied nimmt Handelsinteressen über die EU wahr. Das historische Verlängerungsprotokoll ist vollständig gegenstandslos.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16.Dezember 1988 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; die Niederschrift ist für Österreich gemäß ihrer Ziffer 2 mit demselben Tag in Kraft getreten. Die Vertragsparteien der Deklaration vom 12.November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen *1) (im folgenden als „die Deklaration” bzw. als „das Allgemeine Abkommen” bezeichnet), IN ANWENDUNG der Ziffer 6 der Deklaration, KOMMEN ÜBEREIN wie folgt: ________________________________________________________________ *1) Kundgemacht in BGBl. Nr.233/1960
Art. 1 ↗ RIS
GESCHEHEN zu Genf am zehnten November neunzehnhundertsiebenundachtzig, in einer einzigen Urschrift in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz