Deregulierung, aber richtig

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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Kolumbien

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 520/1986 · in Kraft seit 1986-09-05

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Protokoll regelte den Vollbeitritt Kolumbiens zum GATT (1986). Das GATT wurde 1995 durch die WTO ersetzt; Kolumbien ist heute WTO-Mitglied. Das Beitrittsprotokoll hat als historisches Ratifikationsinstrument für ein abgelöstes Abkommen keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 5.September 1986 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; das Protokoll ist für Österreich am selben Tag in Kraft getreten. Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien” bzw. als „Allgemeines Abkommen” bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung von Kolumbien (im folgenden als „Kolumbien”) bezeichnet. UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen betreffend den Beitritt Kolumbiens zum Allgemeinen Abkommen, SIND durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:

Art. 1 ↗ RIS

Teil I Allgemeine Bestimmungen Teil II Liste der Zollzugeständnisse Teil III Schlußbestimmungen GESCHEHEN zu Genf, am achtundzwanzigsten November neunzehnhundertneunundsiebzig, in einer einzigen Urschrift in englischer, französischer und spanischer Sprache, ausgenommen einer möglichen anderen Regelung betreffend die hier beigefügte Liste, wobei jeder Text authentisch ist.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz