Deregulierung, aber richtig

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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Thailand

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 189/1984 · in Kraft seit 1984-03-19

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Protokoll regelte den Vollbeitritt Thailands zum GATT (1982). Das GATT wurde 1995 durch die WTO ersetzt; Thailand ist heute WTO-Mitglied. Das Beitrittsprotokoll hat als historisches Ratifikationsinstrument für ein abgelöstes Abkommen keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19.März 1984 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; das Protokoll ist für Österreich am selben Tag in Kraft getreten. Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien” bzw. als „Allgemeines Abkommen” bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung von Thailand (im folgenden als „Thailand” bezeichnet), SIND UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen über den Beitritt Thailands zum Allgemeinen Abkommen, durch ihre Vertreter wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN:

Art. 1 ↗ RIS

Teil I - Allgemeine Bestimmungen Teil II - Liste der Zollzugeständnisse Teil III - Schlußbestimmungen GESCHEHEN zu Genf, am einundzwanzigsten Oktober neunzehnhundertundzweiundachtzig, in einer einzigen Urschrift in englischer und französischer Sprache, ausgenommen einer möglichen anderen Regelung betreffend die hier angeschlossene Liste, wobei beide Texte authentisch sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz