GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 255/1983 · in Kraft seit 1983-03-14
59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Protokoll verlängerte den vorläufigen GATT-Beitritt Tunesiens (Verlängerung 1981). Das GATT wurde 1995 durch die WTO abgelöst; Tunesien ist heute WTO-Mitglied. Österreich tritt in Handelsfragen als EU-Mitglied über die EU auf. Das Verlängerungsprotokoll ist vollständig gegenstandslos.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14.März 1983 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Ziffer 2 für Österreich am selben Tag in Kraft getreten. Die Vertragsparteien der Deklaration vom 12.November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen *1) (im folgendem als „die Deklaration” bzw. als „das Allgemeine Abkommen” bezeichnet), In Anwendung der Ziffer 6 der Deklaration, Kommen überein wie folgt: ________________________________________________________________ *1) Kundgemacht in BGBl. Nr.233/1960
Art. 1 ↗ RIS
Geschehen zu Genf am vierundzwanzigsten November neunzehnhunderteinundachtzig, in einer einzigen Urschrift in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz