Deregulierung, aber richtig

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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Philippinen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 226/1981 · in Kraft seit 1981-04-06

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Protokoll regelte den Vollbeitritt der Philippinen zum GATT (1979). Das GATT wurde 1995 durch die WTO ersetzt; die Philippinen sind heute WTO-Mitglied. Das Beitrittsprotokoll hat als österreichisches Ratifikationsinstrument für ein inzwischen abgelöstes Abkommen keine operative Rechtswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6.April 1981 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; das Protokoll ist für Österreich am selben Tag in Kraft getreten. Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung der Republik der Philippinen (im folgenden als „die Philippinen“) bezeichnet, Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungen betreffend den Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Abkommen, Sind durch ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:

Art. 1 ↗ RIS

Teil I — Allgemeine Bestimmungen Teil II — Liste der Zollzugeständnisse Teil III — Schlußbestimmungen Geschehen zu Genf am sechsundzwanzigsten November neunzehnhundertneunundsiebzig, in einer einzigen Urschrift in englischer und französischer Sprache, ausgenommen einer möglichen anderen Regelung betreffend die hier beigefügte Liste, wobei beide Texte authentisch sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz