GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Philippinen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 208/1979 · in Kraft seit 1979-03-23
59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Protokoll verlängerte den vorläufigen GATT-Beitritt der Philippinen (Verlängerung 1977). Das GATT wurde 1995 durch die WTO ersetzt; die Philippinen sind heute WTO-Mitglied. Als EU-Mitglied nimmt Österreich Handelsinteressen über die EU wahr. Das Verlängerungsprotokoll hat seit Jahrzehnten keine operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Annahmeurkunde wurde am 23.März 1979 hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Z2 für Österreich am selben Tag in Kraft getreten. Die Vertragsparteien der Deklaration vom 9.August 1973 über den vorläufigen Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als „die Deklaration“ bzw. als „das Allgemeine Abkommen“ bezeichnet), IN ANWENDUNG der Ziffer 4 der Deklaration, KOMMEN ÜBEREIN wie folgt:
Art. 1 ↗ RIS
GESCHEHEN zu Genf am elften November neunzehnhundertsiebenundsiebzig in einer einzigen Urschrift in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz