GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Kolumbien
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 526/1978 · in Kraft seit 1978-03-10
59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Protokoll verlängerte den vorläufigen GATT-Beitritt Kolumbiens. Das GATT wurde 1995 durch die WTO abgelöst; Kolumbien ist heute WTO-Mitglied. Als EU-Mitglied wird Österreich handelspolitisch durch die EU vertreten. Das Verlängerungsprotokoll hat seit Jahrzehnten keine operative Wirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
NIEDERSCHRIFT (PROCES-VERBAL) BETREFFEND DIE VERLÄNGERUNG DER DEKLARATION ÜBER DEN VORLÄUFIGEN BEITRITT KOLUMBIENS StF: BGBl. Nr. 526/1978 (NR: GP XIV RV 560 AB 634 S. 67. BR: AB 1726 S. 368.) Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluß der nachstehenden Staatsverträge wird genehmigt. Nach Hinterlegung der vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Annahmeurkunden im GATT-Sekretariat sind die Deklaration und die Niederschrift betreffend deren Verlängerung für Österreich am 10.März 1978 in Kraft getreten. Die Regierung Kolumbiens und die anderen Regierungen, für die diese Deklaration angenommen wurde (die letzteren Regierungen im folgenden als „teilnehmende Regierungen“ bezeichnet) sowie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, IN DER ERWÄGUNG, daß die Regierung Kolumbiens am 7. Feber 1974 ein formelles Ansuchen um weitere Beratung über den Antrag auf vorläufigen Beitritt zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als das „Allgemeine Abkommen“ bezeichnet), welcher bei der 25. Tagung der VERTRAGSPARTEIEN im November 1968 vorgelegt wurde, gestellt hat und daß die Regierung Kolumbiens bereit ist, während der Multilateralen Handelsverhan
Art. 1 ↗ RIS
GESCHEHEN zu Genf, am zwölften November neunzehnhundertsechsundsiebzig in einer einzigen Urschrift in englischer, französischer und spanischer Sprache, wobei jeder Text authentisch ist.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz