Deregulierung, aber richtig

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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 354/1977 · in Kraft seit 1976-09-21

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Protokoll verlängerte den vorläufigen GATT-Beitritt Tunesiens aus dem Jahr 1959. Das GATT wurde 1995 durch die Welthandelsorganisation (WTO) ersetzt, und Tunesien ist heute vollständiges WTO-Mitglied. Österreich handelt als EU-Mitglied in Handelsfragen ohnehin über die EU. Das Verlängerungsprotokoll aus 1976 hat seit Jahrzehnten keinerlei operative Rechtswirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21.September 1976 hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Ziffer 2 für Österreich am selben Tag in Kraft getreten. Die Vertragsparteien der Deklaration vom 12.November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als „die Deklaration“ bzw. als „das Allgemeine Abkommen“ bezeichnet), IN ANWENDUNG der Ziffer 6 der Deklaration, KOMMEN ÜBEREIN wie folgt:

Art. 1 ↗ RIS

GESCHEHEN zu Genf am einundzwanzigsten November neunzehnhundertfünfundsiebzig in einer einzigen Urschrift in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz