GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Philippinen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 353/1977 · in Kraft seit 1976-09-21
59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verlängerungsniederschrift von 1975 verlängerte den provisorischen GATT-Beitritt der Philippinen. Als Übergangsinstrument war es bis zum vollständigen Beitritt der Philippinen zum GATT angelegt; mit der WTO-Gründung 1995 wurde das gesamte GATT-1947-System ersetzt. Österreich ist als EU-Mitglied keine eigenständige Handelsvertragspartei mehr. Das Dokument ist ersatzlos zu streichen.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21.September 1976 hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Ziffer 2 für Österreich am selben Tag in Kraft getreten. Die Vertragsparteien der Deklaration vom 9.August 1973 über den vorläufigen Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als „die Deklaration“ bzw. als „das Allgemeine Abkommen“ bezeichnet), IN ANWENDUNG der Ziffer 4 der Deklaration, KOMMEN ÜBEREIN wie folgt:
Art. 1 ↗ RIS
GESCHEHEN zu Genf am einundzwanzigsten November neunzehnhundertfünfundsiebzig in einer einzigen Urschrift in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz