GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Philippinen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 635/1974 · in Kraft seit 1974-10-24
59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Deklaration von 1974 regelte den vorläufigen GATT-Beitritt der Philippinen. Die Philippinen sind seit 1995 WTO-Gründungsmitglied; der provisorische Beitrittsakt aus den 1970er Jahren ist damit vollständig gegenstandslos. Das GATT 1947 ist durch die WTO ersetzt, und Österreich als EU-Mitglied führt keine eigenständige Außenhandelspolitik. Das Dokument ist ersatzlos zu streichen.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24.September 1974 beim GATT-Sekretariat hinterlegt; die Deklaration tritt gemäß ihrer Ziffer 4 für Österreich im Verhältnis zu den Philippinen am 24.Oktober 1974 in Kraft. Die Regierung der Philippinen und die anderen Regierungen, für die diese Deklaration angenommen wurde (die letzteren Regierungen im folgenden als „teilnehmende Regierungen“ bezeichnet) sowie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, IN DER ERWÄGUNG, dass die Regierung der Philippinen am 14. Feber 1973 ein formelles Ansuchen um vorläufigen Beitritt zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als das „Allgemeine Abkommen“ bezeichnet) gestellt hat und daß die Regierung der Philippinen bereit sein wird, während der Multilateralen Handelsverhandlungen, die im September 1973 eingeleitet werden sollen, die Zollverhandlungen mit Vertragsparteien zu führen, die einem Beitritt nach ArtikelXXXIII voranzugehen haben, IN DER ERWÄGUNG, dass es wünschenswert erscheint, die Philippinen einzuladen, als einen Schritt
Art. 1 ↗ RIS
GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Philippinen BGBl. Nr. 635/1974 Art. 1 24.10.1974
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz