Deregulierung, aber richtig

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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Arabische Republik

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 133/1971 · in Kraft seit 1970-05-09

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Protokoll von 1970 dokumentiert den vollständigen GATT-Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik. Die VAR existiert seit 1971 nicht mehr; Ägypten als Rechtsnachfolger ist WTO-Mitglied und durch das WTO-Regelwerk gebunden. Das GATT 1947 ist seit 1995 aufgehoben; Österreich ist als EU-Mitglied keine eigenständige Handelsvertragspartei. Das Protokoll ist vollständig überholt und zu streichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Nachdem das Protokoll über den Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen, welches also lautet: die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Protokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am 23. Feber 1971 Vorstehendes Protokoll ist gemäß seiner Z8 am 9.Mai 1970 in Kraft getreten. Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ beziehungsweise als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft sowie die Regierung der Vereinigten Arabischen Republik (im folgenden als „die Vereinigte Arabische Rep

Art. 1 ↗ RIS

Teil I — Allgemeine Bestimmungen Teil II — Liste der Zollzugeständnisse Teil III — Schlußbestimmungen GESCHEHEN zu Genf am siebenundzwanzigsten Februar eintausendneunhundertsiebzig, in einer einzigen Urschrift in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind, es sei denn, daß für die dem Protokoll angeschlossene Liste von Zollzugeständnissen eine anderslautende Regelung vorgesehen ist.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz