Deregulierung, aber richtig

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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Arabische Republik

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 132/1971 · in Kraft seit 1971-03-08

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese fünfte Verlängerungsniederschrift von 1969 betraf den vorläufigen GATT-Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik. Die VAR existiert seit 1971 nicht mehr; ihre Nachfolgestaaten Ägypten und Syrien sind WTO-Mitglieder. Unabhängig davon ist das GATT 1947 seit 1995 durch die WTO ersetzt, und Österreich hat die Außenhandelskompetenz an die EU abgegeben. Das Dokument ist auf mehrfacher Ebene gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Nachdem die Fünfte Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT), welche also lautet: die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Niederschrift für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am 29.Jänner 1971 Die vorliegende Niederschrift ist gemäß ihrer Z2 für Österreich am 8.März 1971 in Kraft getreten. Die Vertragsparteien der Deklaration vom 13.November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als „die Deklaration“ bezieh

Art. 1 ↗ RIS

GESCHEHEN zu Genf, am sechzehnten Dezember neunzehnhundertneunundsedizig, in einer einzigen Urschrift in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz