Deregulierung, aber richtig

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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 285/1969 · in Kraft seit 1969-06-25

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese fünfte Verlängerungsniederschrift von 1968 betraf den vorläufigen GATT-Beitritt Tunesiens. Als Verlängerungsdokument eines provisorischen Beitritts war es von vornherein auf zeitlich begrenzte Geltung angelegt. Tunesien ist seit 1995 WTO-Mitglied; das gesamte GATT-1947-Regelwerk ist durch die WTO ersetzt, und Österreich hat als EU-Mitglied keine eigenständige Außenhandelskompetenz. Das Dokument ist zu streichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Nachdem die Fünfte Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT), welche also lautet: die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Niederschrift für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am 28.Mai 1969 Die vorliegende Niederschrift ist gemäß ihrem Absatz 2 für Österreich am 25.Juni 1969 in Kraft getreten. Die Vertragsparteien der Deklaration vom 12.November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als „die Deklaration“ bzw. als „das Allgemeine Abkommen“ bezeichnet) IN ANWE

Art. 1 ↗ RIS

GESCHEHEN zu Genf am neunzehnten November neunzehnhundertachtundsechzig, in einer einzigen Ausfertigung in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz