GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Irland
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 191/1968 · in Kraft seit 1967-11-22
59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Protokoll von 1967 dokumentiert den GATT-Beitritt Irlands. Irland ist seit 1973 EG- bzw. EU-Mitglied; als solches wird es im Welthandelsrecht durch die EU vertreten. Das GATT 1947 wurde 1995 durch die WTO ersetzt; das Beitrittsprotokoll hat damit jede operative Bedeutung verloren. Auch Österreich ist als EU-Mitglied nicht mehr eigenständige GATT-Vertragspartei.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Nachdem das Protokoll über den Beitritt Irlands zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen, welches also lautet: die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Protokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am 4.April 1968 Die österreichische Ratifikationsurkunde zu vorliegendem Protokoll ist am 8.Mai 1968 beim GATT-Sekretariat in Genf hinterlegt worden; das Protokoll ist von Irland am 22.November 1967 unterzeichnet worden. Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ beziehungsweise als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und
Art. 1 ↗ RIS
Teil I — Allgemeine Bestimmungen Teil III — Schlußbestimmungen (iii) Sechstes Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten, Genf, 11. April 1957; (vii) Neuntes Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten, Genf, 17. August 1959. GESCHEHEN zu Genf am dreißigsten Juni eintausendneunhundertsiebenundsechzig in einer einzigen Ausfertigung in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind, es sei denn, daß für die dem Protokoll angeschlossene Liste von Zollzugeständnissen eine anderslautende Regelung vorgesehen ist.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz