GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Island
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 190/1968 · in Kraft seit 1968-03-22
59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Protokoll von 1967 regelt den vollständigen Beitritt Islands zum GATT. Island ist seit 1995 WTO-Mitglied; das ursprüngliche GATT-Beitrittsprotokoll ist durch das WTO-Abkommen ersetzt. Österreich als EU-Mitglied hat die Außenhandelskompetenz an die EU abgegeben und ist nicht mehr eigenständige GATT-Vertragspartei. Das Protokoll entfaltet keine Rechtswirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Nachdem das Protokoll über den Beitritt Islands zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen, welches also lautet: die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Protokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am 4.April 1968 Die österreichische Ratifikationsurkunde zu vorliegendem Protokoll ist am 8.Mai 1968 beim GATT-Sekretariat in Genf hinterlegt worden; Island hat das Protokoll am 16.Oktober 1967 unter dem Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet und seine-Ratifikationsurkunde am 22.März 1968 hinterlegt. Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ beziehungsweise a
Art. 1 ↗ RIS
Teil I — Allgemeine Bestimmungen Teil II — Liste der Zollzugeständnisse Teil III — Schlußbestimmungen (iii) Sechstes Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten, Genf, 11. April 1957; (vii) Neuntes Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten, Genf, 17. August 1959. GESCHEHEN zu Genf am dreißigsten Juni eintausendneunhundertsiebenundsechzig in einer einzigen Ausfertigung in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind, es sei denn, daß für die dem Protokoll angeschlossene Liste von Zollzugeständnissen eine anderslautende Regelung vorgesehen ist.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz