GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - prov. Beitritt Tunesien
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 248/1966 · in Kraft seit 1966-10-21
59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese dritte Verlängerungsniederschrift von 1965 bezieht sich auf den provisorischen GATT-Beitritt Tunesiens. Tunesien wurde in der Folge vollständiges GATT- und später WTO-Mitglied; sämtliche provisorischen Verlängerungsakte haben damit ihre Funktion erfüllt. Das GATT 1947 ist seit 1995 durch die WTO abgelöst, Österreich als EU-Mitglied übt keine eigenständige Außenhandelskompetenz aus. Das Dokument ist gegenstandslos.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Nachdem die Dritte Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den provisorischen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT), welche also lautet: die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Niederschrift für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in dieser Niederschrift enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am 19.September 1966 Die vorliegende Niederschrift ist für Österreich gemäß ihrer Ziffer 2 am 21.Oktober 1966 in Kraft getreten. Die Vertragsparteien der Deklaration vom 12.November 1959 über den provisorischen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als „die Deklaration“ beziehungsweise als „
Art. 1 ↗ RIS
GESCHEHEN zu Genf, am vierzehnten Dezember neunzehnhundertfünfundsechzig, in einer einzigen Ausfertigung in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz