Deregulierung, aber richtig

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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - prov. Beitritt Schweiz

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 123/1965 · in Kraft seit 1965-05-17

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese zweite Niederschrift von 1964 verlängerte erneut den provisorischen GATT-Beitritt der Schweiz. Als Verlängerungs-Procès-Verbal war das Dokument von vornherein auf den Übergang bis zum vollständigen Beitritt ausgelegt. Das GATT 1947 existiert seit 1995 nicht mehr; die WTO regelt den Welthandel, und Österreich hat die Außenhandelskompetenz an die EU abgegeben. Das Dokument entfaltet keine Rechtswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Nachdem die Zweite Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den provisorischen Beitritt der Schweiz zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT), welche also lautet: die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der gemäß Artikel64 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Funktionen des Bundespräsidenten ausübende Bundeskanzler diese Niederschrift für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in dieser Niederschrift enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde von dem gemäß Artikel64 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Funktionen des Bundespräsidenten ausübenden Bundeskanzler unterzeichnet, vom Vizekanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am 13.April 1965. Die vorliegende Niederschrift ist für Österreich gemäß ihrer Ziffer 2 am 17.Mai 1965 in Kraft getreten. Die Vertragsparteien der D

Art. 1 ↗ RIS

GESCHEHEN zu Genf, am dreißigsten Oktober neunzehnhundertvierundsechzig, in einer einzigen Ausfertigung in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz