Deregulierung, aber richtig

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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - prov. Beitritt Schweiz

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 232/1962 · in Kraft seit 1962-06-26

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Niederschrift verlängerte 1961 den provisorischen GATT-Beitritt der Schweiz – ein zeitlich befristetes Übergangsdokument, das seinen Zweck mit dem späteren vollständigen GATT-Beitritt der Schweiz erfüllte. Mit Gründung der WTO 1995 wurde das gesamte GATT-1947-Regelwerk einschließlich aller Beitrittsakte ersetzt. Österreich ist seither EU-Mitglied und führt keine eigenständige Handelspolitik mehr. Das Dokument ist vollständig gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Nachdem die Niederschrift .(Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den provisorischen Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT), welche also lautet: die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Niederschrift für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in dieser Niederschrift enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am 9.Juni 1962 Da die österreichische Ratifikationsurkunde zu vorliegender Niederschrift am 26.Juni 1962 beim GATT-Sekretariat in Genf hinterlegt wurde, ist die Niederschrift gemäß ihrem Absatz 4 (a) für Österreich an diesem Tag in Kraft getreten. Die Vertragsparteien der Deklaration vom 22.November 1958 über de

Art. 1 ↗ RIS

Geschehen zu Genf, am achten Dezember neunzehnhunderteinundsechzig, in einem einzigen Exemplar, in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte als authentisch gelten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz