GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Spanien
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 226/1964 · in Kraft seit 1963-08-29
59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Protokoll regelt den Beitritt Spaniens zum GATT aus dem Jahr 1963. Das GATT wurde 1995 durch die WTO abgelöst, und Spanien ist seit 1986 EU-Mitglied mit gemeinsamer Handelspolitik. Das Protokoll ist vollständig gegenstandslos.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Nachdem das Protokoll über den Beitritt Spaniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen, welches also lautet: die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Protokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Protokoll enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am 22.Juli 1964 Die österreichische Ratifikationsurkunde zu vorliegendem Protokoll ist am 10.August 1964 beim GATT-Sekretariat in Genf hinterlegt worden; das Protokoll ist gemäß der Bestimmung unter seiner Ziffer 11 lit.(a) am 29.August 1963 in Kraft getreten. Die Regierungen jener Staaten, die Vertragsstaaten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsstaaten“ beziehungsweise als „Allgemeines Abkomm
Art. 1 ↗ RIS
Teil I — Allgemeine Bestimmungen Teil II — Listen der Zollzugeständnisse Teil III — Schlußbestimmungen (iii) Sechstes Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten, Genf, 11. April 1957; (vii) Neuntes Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten, Genf, 17. August 1959. GESCHEHEN zu Genf, am ersten Juli neunzehnhundertdreiundsechzig, in einer einzigen Ausfertigung in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind, es sei denn, daß für die dem Protokoll angeschlossenen Listen von Zollzugeständnissen eine anderslautende Regelung vorgesehen ist.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz