GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - Beitritt Israel
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 307/1963 · in Kraft seit 1963-10-09
59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Protokoll regelt den Beitritt Israels zum GATT aus dem Jahr 1962. Das GATT wurde 1995 durch die Welthandelsorganisation (WTO) ersetzt, und Österreich ist als EU-Mitglied in die gemeinsame Handelspolitik der EU eingebunden. Das Protokoll hat keine eigenständige operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Nachdem das Protokoll über den Beitritt Israels zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen, welches also lautet: die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Protokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Protokoll enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am 16.Juli 1963. Das vorliegende Protokoll ist für Österreich gemäß seiner Ziffer 9 lit.(a) Punkt (ii) am 9.Oktober 1963 in Kraft getreten. Die Regierungen jener Staaten, die Vertragsstaaten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsstaaten“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Regierung Israels (im folgenden als „Israel“ bezeichnet), die Regierung Portugals (im folgenden als „Portugal“ b
Art. 1 ↗ RIS
Teil I — Allgemeine Bestimmungen Teil II — Listen der Zollzugeständnisse (ii) Das Datum, das hinsichtlich einer Ware anzuwenden ist, die Teil III — Schlußbestimmungen (vii) Neuntes Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten, Genf, 17. August 1959. GESCHEHEN zu Genf, am sechsten April neunzehnhundertzweiundsechzig, in einer einzigen Ausfertigung in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind, es sei denn, daß für die dem Protokoll angeschlossenen Listen von Zollzugeständnissen eine anderslautende Regelung vorgesehen ist.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz