GATT - Zoll- und Handelsabkommen - prov. Beitritt Israel
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 213/1960 · in Kraft seit 1960-10-13
59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Ratifikation der Deklaration über den provisorischen GATT-Beitritt Israels aus dem Jahr 1959 ist vollständig überholt. Das GATT wurde 1995 durch die WTO ersetzt, Israel ist seit 1995 WTO-Vollmitglied, und der Handel mit Israel wird durch das EU-Israel-Assoziationsabkommen geregelt. Diese Deklaration hat keine operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Nachdem die Deklaration über den provisorischen Beitritt Israels zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen, welche also lautet: die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Deklaration für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in dieser Deklaration enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, am 17.September 1960. Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde am 13.Oktober 1960 beim GATT-Sekretariat in Genf hinterlegt. IN DER ERWÄGUNG, daß die Regierung Israels am 26.März 1959 ein formelles Ansuchen um Beitritt zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (in der Folge als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet) im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels XXXIII des Allgemeinen Abkommens stellte, und MIT RÜ
Art. 1 ↗ RIS
GESCHEHEN zu Genf, in einfacher Ausfertigung, in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind, am 29. Mai 1959.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz