Personenbeförderung-Bergbau-Verordnung
· V · BGBl. II Nr. 298/2006 · in Kraft seit 2006-08-01
58/01 Bergrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung verlangt, dass Personen, die in Schaubergwerken oder Heilstollen Besucher befördern, gesundheitlich geeignet, zuverlässig und fachlich befähigt sind. Wer Fahrgäste unter Tage transportiert, trägt eine besondere Verantwortung für deren Leben, daher ist ein Eignungsnachweis sachlich gerechtfertigt. Ein echtes Übermaß ist nicht erkennbar.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 3 — Anwesenheitspflicht ↗ RIS
Anwesenheitspflicht § 3. (1) Bei der Personenbeförderung müssen ständig geeignete Fahrzeugführerinnen oder Fahrzeugführer (§ 4) in der für die Sicherheit der beförderten Personen erforderlichen Anzahl anwesend sein. (2) Bei Fahrzeugen und Maschinen, die der Personenbeförderung dienen und die mit automatisierten Bedienungs- und Kontrolleinrichtungen versehen sind, darf sich die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer vom Fahrzeug oder von der Maschine entfernen, soweit dies sicherheitstechnisch vertretbar ist. In diesem Fall ist die unmittelbare Anwesenheit der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers zumindest beim Ein- und Aussteigen der beförderten Personen erforderlich. Bedienungseinrichtung 03.06.2022 20004896 NOR40081304
§ 4 — 2. Abschnitt ↗ RIS
2. Abschnitt Anforderungen an Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer Allgemeines § 4. Bei einer Personenbeförderung dürfen nur solche Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer eingesetzt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: 03.06.2022 20004896 NOR40081305
§ 6 — Gesundheitliche Eignung ↗ RIS
Gesundheitliche Eignung § 6. (1) Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer müssen (2) Es ist untersagt, eine Personenbeförderung durchzuführen oder durchführen zu lassen, wenn sich die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer in einer nicht geeigneten körperlichen oder geistigen Verfassung befindet. Dazu zählen insbesondere Beeinträchtigungen durch 03.06.2022 20004896 NOR40081307
KI-Analyse · 2026-06-16 · 24 §§ im Datensatz