VfGH-Aufhebung "Einheitliche Grundsätze gem. § 340a ASVG über die EDV-Abrechnung der Vertragsärzte" u.a.
· K · BGBl. II Nr. 293/2006 · in Kraft seit 2006-08-09
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung veröffentlicht die VfGH-Aufhebung von Bestimmungen über die EDV-Abrechnung von Vertragsärzten nach dem ASVG; die Aufhebung trat mit 30. Juni 2007 in Kraft. Die Kundmachung hat ihre Funktion als Bekanntmachung vollständig erfüllt und stellt keine fortwirkende normative Wirkung dar.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Nach Art. 139 Abs. 5 B-VG und den §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 2006, G 145/05-12 und V 106, 107/05-12, der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zugestellt am 19. Juli 2006, zu Recht erkannt: „Als gesetzwidrig werden aufgehoben: Die Aufhebungen treten mit Ablauf des 30. Juni 2007 in Kraft.“
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz