Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Burgenland
· BG · BGBl. I Nr. 144/2006 · in Kraft seit 2006-08-12
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Gesetz gewährte dem Land Burgenland 2006 einen einmaligen Zuschuss von zwei Millionen Euro anlässlich des 85-jährigen Jubiläums der Zugehörigkeit zu Österreich. Die einmalige Zahlung wurde längst vollzogen. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Dem Land Burgenland wird aus Anlass der 85-jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich im Jahr 2006 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von zwei Millionen Euro gewährt, der wie folgt zu verwenden ist:
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz